Wochenbett-Betreuung

Nach der Geburt Ihres Kindes und der Entlassung aus dem Spital (auch nach einer ambulanten Geburt) führen wir in regelmässigen Abständen Hausbesuche bei Ihnen durch.

Neben den Rückbildungs- und Heilungsvorgängen Ihres Körpers, schauen wir auch nach der Entwicklung Ihres Kindes und stehen Ihnen in dieser Zeit beratend zur Seite.

Die Kosten der Betreuung werden von der Grundversicherung übernommen.

Nicht aus der Grundversicherung gedeckt sind die Kosten der Pikettentschädigung (120 CHF) für die Betreuung im Wochenbett nach Spitalentlassung. Diese Leistung stellen wir Ihnen separat in Rechnung.